Wahlen
Kommunalwahl 2026
Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auf Gemeindebene werden hierbei ein neuer Gemeinderat sowie eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister gewählt.
Wann erhält man die Wahlbenachrichtigungsbriefe?
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt.
Diese Benachrichtigung bestätigt, dass der Empfänger ins Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Stimmbezirk/Abstimmungsraum gewählt werden kann. Bitte melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung, falls Sie die Wahlbenachrichtigung bis zum 15. Februar nicht erhalten haben.
Ab wann erhält man die Wahlunterlagen für die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens ab dem 16. Februar ausgehändigt bzw. versendet werden.
Wie kann man die Briewahlunterlagen beantragen?
Der Antrag zur Briefwahl kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens am Montag, 16. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, müssen Sie unbedingt Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und zweifach unterschreiben.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerservice im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragssteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Beantragung mittels QR-Code
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen daraufhin auf dem Postweg nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit dem QR-Scanner erfassen – bestätigen – fertig.
Online-Beantragung
Hier können sie die Briefwahlungerlagen für die Kommunalwahl 2026 beantragen
Bekanntmachungen der Gemeinde zur Kommunalwahl 2026
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge Bürgermeister
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge Gemeinderat
Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der CSU
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der SPD
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der DGW
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats des BWL
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für Landrat und Kreistag mit Anlagen
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Weichering wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Weichering haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Weichering eingetragen.