Wahlen
Kommunalwahl 2026
Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auf Gemeindebene werden hierbei ein neuer Gemeinderat sowie eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister gewählt.
Damit eine Partei oder Wählergruppe zur Teilnahme an den genannten Wahlen zugelassen werden kann, ist die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlich.
Wahlvorschläge zur Kommunalwahl einreichen
- Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleiterin durch Bekanntmachung dazu aufgefordert hat. Diese Bekanntmachung wird am 9. Dezember 2025 (89. Tag vor der Wahl) veröffentlicht.
- Termine für die persönliche Abgabe zur Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie ab sofort unter wahlen@weichering.de oder telefonisch unter 08454/9497-24 vereinbaren.
- Die Wahlvorschläge sind spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Es kommt auf den Tag des physikalischen Eingangs bei der Gemeinde Weichering an - nicht auf den Tag der Absendung!
- Bis 8. Januar 2026, 18 Uhr, können Wahlvorschläge wieder zurückgenommen werden.
- Nach Ende der Einreichungsfrist können bis zum 19. Januar 2026, 18 Uhr, grundsätzlich noch alle Mängel behoben werden. Außerdem kann für einen Wahlvorschlag, der wegen nicht behebbarer Mängel insgesamt ungültig ist, ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden.
- Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidung wird in der Sitzung bekanntgegeben.
- Einwendungen gegen die Entscheidung des Ausschusses können von einer betroffenen Partei oder Wählergruppe bei der Wahlleiterin bis zum 26. Januar 2026, 18 Uhr, erhoben werden.
Wahlvorschläge unterstützen
Sie wollen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge leisten?
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen über die nach Art. 25 Abs. 1 Satz GLKrWG erforderlichen Unterschriften hinaus (10 Unterschriften) von weiteren Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Zahl der Wahlberechtigten, die den Vorschlag zusätzlich unterstützen müssen, beträgt bei der Gemeinderatswahl der Gemeinde Weichering 60 Unterschriften.
Abgabezeitraum für Unterstützungsunterschriften
Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften kann ab dem Tag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026, 12 Uhr, erfolgen.
Eintragungsraum und Öffnungszeiten
Der Eintragungsraum (Rathaus, EG, Zi. 4) sind im Eintragungszeitraum vom Tag nach Einreichung des Wahlvorschlags bis 19. Januar 2026,
Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr,
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
Mittwoch von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Zusätzlich erfolgt eine Öffnung am
Mittwoch 14.01.2026 von 18.00 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag, 17. Januar 2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Geschlossen ist die Eintragungsstelle (Rathaus) an folgenden Tagen:
24. Dezember 2025, 25. Dezember 2025, 26. Dezember 2025, 31. Dezember 2025, 1. Januar 2026 sowie 6. Januar 2026.
Wer darf Wahlvorschläge unterstützen?
- Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte für die jeweilige Wahl. Sie müssen spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (19. Januar 2026) wahlberechtigt sein.
- Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026):
- Deutsche oder Unionsbürger*innen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
- mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
- seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde Weichering mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bekanntmachungen der Gemeinde zur Kommunalwahl 2026
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Weichering wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Weichering haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Weichering eingetragen.